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Hans-Otto Morgenthaler

Dr. Carola Lünborg

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www.mobbing-hilfe.de

wurde im Frühjahr 2002 ins Leben gerufen.Das Netzwerk dient der Schaffung einer optimalen Hilfe für Betroffene. Darüber hinaus dient es der Vorbeugung von Mobbing durch Information von Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Betriebsräten, Gewerkschaften, Politik, Medien und der interessierten Öffentlichkeit. Es arbeitet zusammen mit allen, die sich der Vorbeugung von und Hilfe bei Mobbing verpflichtet fühlen.

Gründer und Mitglieder von
www.mobbing-hilfe.de sind:

   
 

Rechtsanwalt H. O. Morgenthaler,
Fachanwalt für Arbeitsrecht


Dr. Carola Lünborg
Beraterin, Trainerin, Coach
Karriereberatung, berufliche Neuorientierung


 

Mobbingfälle sind juristisches  Neuland. Die  nachstehenden Seiten haben  nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Ohne die Hilfe eines ausgebildeten , auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristen, können  Mobbingfälle unmöglich bearbeitet werden.

Die Vergütung von RA Morgenthaler richtet sich nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BragebO) und ab 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)


   
   


Rechtsanwalt Hans-Otto Morgenthaler ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und führt die Bezeichnung "Rechtsanwalt" und ist Mitglied der pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.

Die seit dem 1.1.2002 eingeführten neuen Informationspflichten gemäß § 6 TDG gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz.

[ Die Berufsregeln - Bundesrechtsanwaltskammer ]

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (Brago)
  • Ab dem 1. Juli 2004 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)