Wie geht
es weiter Die dargestellte
Rechtsprechung ist allerdings erst ein Einstieg. Eine Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichtes wird kommen, sie steht jedoch noch aus.Eine juristische
Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber und den Kollegen kann eigentlich
nur ein allerletztes Mittel sein.
Vordringlich geht es darum, den Arbeitsplatz zu retten.
Um dieses Ziel zu verwirklichen haben wir ein umfangreiches Netzwerk aufgebaut.
Folgendes schrittweises Vorgehen bietet sich an.
1.)
Ein allererstes juristisches Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Morgenthaler.Abklärung
ob es sich um relevantes Mobbingverhalten handelt. Sofern notwendig Einleitung
von juristischen Schritten in Richtung auf die Kollegen oder den Arbeitgeber.
2.)
Sofern geboten ein weiteres Gespräch zusammen mit Herrn Rechtsanwalt
Morgenthaler und und einem Pyschotherapeuten. Sofern es gewünscht
wird können auch Ehe- oder Lebenspartner daran teilnehmen.Ziel dieses
Zusammentreffens soll es sein endgültig abzuklären ob Mobbing
vorliegt und welche psychologische und juristische Gegenstrategien eingeleitet
werden sollen.
Weiteres Ziel ist es zu entscheiden ob bereits Krankheitssymptome aufgetaucht
sind (innere Unruhe, Angst, Schlafstörungen usw.) die eine vorübergehende
Behandlung mit Medikamenten oder eine psychotherapeutische Betreuung erforderlich
machen.
3.)
In diesem Fall halten wir eine Liste von Ärzten bzw. niedergelassenen
Psychotherapeuten bereit, von denen wir wissen, dass sie für den
arbeitspsychologischen Ansatz von Mobbingstörungen offen sind.
4.)
Sofern eine Kontaktaufnahme des Klienten mit einem Arzt oder einem niedergelassenen
Psychotherapeuten erfolgt, bitten wir diesen sich mit uns in Verbindung
zu setzen. Das weitere juristische Vorgehen hängt dann entscheidend
von der jeweiligen psychischen Belastbarkeit ab.Umgekehrt kann natürlich
eine juristische Auseinandersetzung das angeschlagenen Selbstbewusstsein
wieder stärken und so nicht unwesentlich zu psychischen Stabilisierung
beitragen.Eine Zusammenarbeit zwischen Arzt, Psychologe und Jurist ist
ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzeptes.5.)Das gleiche gilt natürlich
auch sofern bereits Kontakt zu einem behandelnden Arzt oder einem niedergelassenen
Psychotherapeuten besteht. In jeder Phase der Auseinandersetzung kann
daher optimal entschieden werden ob der Arbeitsplatz gerettet werden kann
und ein zufriedenstellendes Weiterarbeiten dort möglich scheint,
oder man daran arbeitet, dass das Mobbingopfer erhobenen Hauptes und mit
möglichst geringen finanziellen Nachteilen das Arbeitsverhältnis
beendet.
Vom Juristischen sind Kündigungsfristen mögliche Abfindungs-
oder Schadensersatzansprüche zu klären. Ebenfalls die Frage
einer Sperrfrist beim Arbeitsamt. Anzusprechen
ist die Frage der Kosten.
Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts gilt folgendes.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung so muss geklärt werden, ob
diese die Kosten übernimmt.Manche Rechtsschutzversicherer lehnen
ab mit der Begründung es liege noch kein Rechtsverstoß vor.Tritt
der Rechtsschutzversicherer nicht ein, so müssen die Kosten leider
von Ihnen selbst getragen werden.
Wird der Rechtsanwalt allerdings nach Außen tätig durch Anschreiben
von Kollegen oder des Arbeitgebers, so wird die Rechtsschutzversicherung
in aller Regel eintreten müssen.Völlig klar ist dies, wenn die
Auseinandersetzung in einem Klageverfahren mündet.
Lassen Sie mich allerdings betonen, dass dies lediglich Aussagen aufgrund
langjähriger Erfahrungen sind. Die letzte Entscheidung liegt selbstverständlich
bei der Rechtsschutzversicherung.
Aussergerichtliche Beratungshilfe wird in der Regel nicht in Betracht
kommen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Voraussetzungen
für Prozesskostenhilfe zu klären. Die letzte Entscheidung liegt
selbstverständlich beim Richter.
Sofern ein Gespräch mit Herrn Dipl.-Psychologen Erhard stattfindet,
gibt es leider keine Möglichkeit der Erstattung. Die Kosten liegen
wieder zwischen Euro 100 und Euro 150,--.
Sofern wir die Empfehlung geben mit einem Arzt oder niedergelassenen Psychotherapeuten
Kontakt aufzunehmen, sind deren Leistungen Teil der staatlichen oder privaten
Krankenversicherung.
|