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Wie geht es weiter

Die dargestellte Rechtsprechung ist allerdings erst ein Einstieg. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes wird kommen, sie steht jedoch noch aus.Eine juristische Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber und den Kollegen kann eigentlich nur ein allerletztes Mittel sein.


Vordringlich geht es darum, den Arbeitsplatz zu retten.


Um dieses Ziel zu verwirklichen haben wir ein umfangreiches Netzwerk aufgebaut. Folgendes schrittweises Vorgehen bietet sich an.


1.)
Ein allererstes juristisches Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Morgenthaler.Abklärung ob es sich um relevantes Mobbingverhalten handelt. Sofern notwendig Einleitung von juristischen Schritten in Richtung auf die Kollegen oder den Arbeitgeber.


2.)
Sofern geboten ein weiteres Gespräch zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Morgenthaler und und einem Pyschotherapeuten. Sofern es gewünscht wird können auch Ehe- oder Lebenspartner daran teilnehmen.Ziel dieses Zusammentreffens soll es sein endgültig abzuklären ob Mobbing vorliegt und welche psychologische und juristische Gegenstrategien eingeleitet werden sollen.


Weiteres Ziel ist es zu entscheiden ob bereits Krankheitssymptome aufgetaucht sind (innere Unruhe, Angst, Schlafstörungen usw.) die eine vorübergehende Behandlung mit Medikamenten oder eine psychotherapeutische Betreuung erforderlich machen.


3.)
In diesem Fall halten wir eine Liste von Ärzten bzw. niedergelassenen Psychotherapeuten bereit, von denen wir wissen, dass sie für den arbeitspsychologischen Ansatz von Mobbingstörungen offen sind.


4.)
Sofern eine Kontaktaufnahme des Klienten mit einem Arzt oder einem niedergelassenen Psychotherapeuten erfolgt, bitten wir diesen sich mit uns in Verbindung zu setzen. Das weitere juristische Vorgehen hängt dann entscheidend von der jeweiligen psychischen Belastbarkeit ab.Umgekehrt kann natürlich eine juristische Auseinandersetzung das angeschlagenen Selbstbewusstsein wieder stärken und so nicht unwesentlich zu psychischen Stabilisierung beitragen.Eine Zusammenarbeit zwischen Arzt, Psychologe und Jurist ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzeptes.5.)Das gleiche gilt natürlich auch sofern bereits Kontakt zu einem behandelnden Arzt oder einem niedergelassenen Psychotherapeuten besteht. In jeder Phase der Auseinandersetzung kann daher optimal entschieden werden ob der Arbeitsplatz gerettet werden kann und ein zufriedenstellendes Weiterarbeiten dort möglich scheint, oder man daran arbeitet, dass das Mobbingopfer erhobenen Hauptes und mit möglichst geringen finanziellen Nachteilen das Arbeitsverhältnis beendet.


Vom Juristischen sind Kündigungsfristen mögliche Abfindungs- oder Schadensersatzansprüche zu klären. Ebenfalls die Frage einer Sperrfrist beim Arbeitsamt.

Anzusprechen ist die Frage der Kosten.


Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts gilt folgendes.


Besteht eine Rechtsschutzversicherung so muss geklärt werden, ob diese die Kosten übernimmt.Manche Rechtsschutzversicherer lehnen ab mit der Begründung es liege noch kein Rechtsverstoß vor.Tritt der Rechtsschutzversicherer nicht ein, so müssen die Kosten leider von Ihnen selbst getragen werden.


Wird der Rechtsanwalt allerdings nach Außen tätig durch Anschreiben von Kollegen oder des Arbeitgebers, so wird die Rechtsschutzversicherung in aller Regel eintreten müssen.Völlig klar ist dies, wenn die Auseinandersetzung in einem Klageverfahren mündet.


Lassen Sie mich allerdings betonen, dass dies lediglich Aussagen aufgrund langjähriger Erfahrungen sind. Die letzte Entscheidung liegt selbstverständlich bei der Rechtsschutzversicherung.


Aussergerichtliche Beratungshilfe wird in der Regel nicht in Betracht kommen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe zu klären. Die letzte Entscheidung liegt selbstverständlich beim Richter.


Sofern ein Gespräch mit Herrn Dipl.-Psychologen Erhard stattfindet, gibt es leider keine Möglichkeit der Erstattung. Die Kosten liegen wieder zwischen Euro 100 und Euro 150,--.


Sofern wir die Empfehlung geben mit einem Arzt oder niedergelassenen Psychotherapeuten Kontakt aufzunehmen, sind deren Leistungen Teil der staatlichen oder privaten Krankenversicherung.